Allgemeine Geschäftsbedingungen Alpine Zeiten (AGB´S)

 

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages zwischen dem Teilnehmer und Alpine Zeiten.

Sie werden vom Teilnehmer bei der Buchung anerkannt.

 

1. Teilnahmebedingungen

 

Teilnehmen kann jeder, der den in der jeweiligen Touren- oder Kursbeschreibung angegebenen Anforderungen gewachsen ist und über die entsprechende Grundausrüstung verfügt- die Touren finden bei allen Witterungsverhältnissen, die eine sinnvolle Durchführung zulassen, statt.

 

2. Anmeldung

 

Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen.

Die Anmeldung erfolgt durch den Teilnehmer, auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer. Der Teilnehmer steht für deren Vertragspflicht dann wie für seine eigenen Verpflichtungen ein, wenn er eine entsprechende, gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

Der Vertrag kommt mit der Annahme von Alpine Zeiten zustande. Der Teilnehmer erhält von Alpine Zeiten eine schriftliche Anmeldebestätigung. Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer den Abschluss des Vertrages verbindlich an.

 

3. Bezahlung

 

Nach Vertragsabschluss erhält der Teilnehmer eine Rechnung.

Innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt ist eine Anzahlung in Höhe von 50 € pro Person fällig. Der Restbetrag muss 14 Tage vor dem Touren-/ Kursbeginn bei Alpine Zeiten ohne nochmalige Aufforderung eingegangen sein.

Bei kurzfristiger Anmeldung, d.h. ab 14 Tagen vor Beginn der Veranstaltung, ist nach Aushändigung der Rechnung der gesamte Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung fällig. Kurzfristig buchende Teilnehmer müssen vor Beginn der Veranstaltung einen Überweisungsnachweis erbringen oder bezahlen vor Ort bar.

Teilnehmer, die zwischen dem 14. und dem letzten Tag vor Beginn der Veranstaltung den Restbetrag überwiesen haben unterliegen derselben Regelung.

Es empfiehlt sich der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

( z.B. bei der Hanse Merkur Versicherungsgruppe)

http://www.hansemerkur.de/produkte/reiseversicherung

 

4. Leistungen

 

Die Leistungen, die von Alpine Zeiten erbracht werden, sind bei der jeweiligen Veranstaltung angegeben.

Ist eine Veranstaltung nur mit Bergführerhonorar ausgeschrieben, muss der Teilnehmer für Unterkunft, Verpflegung und eventuell anfallende Sonderleistungen (Transfers, Seilbahnkosten) selbst aufkommen.

Leihausrüstung kann von Alpine Zeiten zur Verfügung gestellt werden. Bei Verlust trägt der Teilnehmer die Kosten für die Wiederbeschaffung.

 

5. Rücktritt durch den Teilnehmer

 

Der Teilnehmer kann vor Beginn der Veranstaltung jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Hierfür ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Alpine Zeiten entscheidend. Aus Gründen der Beweissicherung wird dem Teilnehmer empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

Im Falle des Rücktritts kann Alpine Zeiten eine Entschädigung verlangen, die wie folgt pauschal festgelegt ist:

 

- Bis 30 Tage vor Touren-/ Kursbeginn: 10 % des Touren-/ Kurspreises

- vom 29. bis 15. Tag vor Touren-/ Kursbeginn: 40 % des Touren-/ Kurspreises

- vom 14. bis 1. Tag vor Touren-/ Kursbeginn: 70 % des Touren-/ Kurspreises

- am Tag des Touren- oder Kursbeginns sowie bei Nichtantritt: 90% des Touren-/ Kurspreises

 

Dem Teilnehmer ist der Nachweis gestattet, dass Alpine Zeiten kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Alpine Zeiten ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist.

 

6. Rücktritt durch Alpine Zeiten

 

In folgenden Fällen kann Alpine Zeiten vor Antritt der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Tour/ des Kurses den Verlauf ändern bzw. kündigen.

 

Wenn für die Veranstaltung die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird darf Alpine Zeiten bis spätestens 14 Tage vor Beginn vom Vertrag zurücktreten .

Der Teilnehmer erhält in diesem Fall sämtliche bis dahin an Alpine Zeiten geleisteten Zahlungen umgehend zurück.

Sollte der Bergführer von Alpine Zeiten feststellen, dass die geforderten Voraussetzungen vom Teilnehmer nicht erreicht werden und dadurch die geplante Durchführung der Tour/ des Kurses gefährdet ist oder sogar eine Gefährdung der anderen Teilnehmer entsteht, so ist er ohne Einhaltung einer Frist dazu berechtigt, eine Kündigung bzw. eine Programmänderung auszusprechen.

Das Bergführerhonorar ist bei Abbruch der Veranstaltung in voller Höhe fällig.

Leistungen, die nicht beansprucht wurden (Übernachtung, Verpflegung) werden zurückerstattet. Fremdleistungen, die nicht mehr storniert werden können, sind hiervon ausgenommen. Anspruch auf Schadensersatz von Seiten des Teilnehmers besteht nicht. Auch wenn der Teilnehmer ein dem Können angepasstes Alternativ-programm ablehnt gilt diese Regelung.

Gleiches Procedere gilt bei vorzeitigem Abbruch einer Veranstaltung durch den Teilnehmer.

Dem Bergführer von Alpine Zeiten bleibt es vorbehalten, wegen Umständen, die weder vorhersehbar noch beeinflussbar sind (z.B. Witterung, Lawinengefahr) aus Sicherheitsgründen Änderungen vom geplanten Touren/ Kursverlauf vorzunehmen bzw. die Tour/ den Kurs abzubrechen.

 

7. Haftungsbeschränkung

 

Die vertragliche Haftung von Alpine Zeiten für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Touren-/ Kurspreis beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit Alpine Zeiten für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Die deliktische Haftung von Alpine Zeiten für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Touren-/ Kurspreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der

Beschränkung unberührt.

Die genannte Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Teilnehmer und Tour/ Kurs.

Alpine Zeiten haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im

Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Transfers, Seilbahnfahrten), wenn diese Leistungen in der Touren/ Kursbe-schreibung ausdrücklich als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Teilnehmer erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von Alpine Zeiten sind.

 

8. Versicherungen

 

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, einer Auslandskrankenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung von Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit.

 

9. Gerichtsstand und anwendbares Recht

 

Für Klagen des Teilnehmers gegen Alpine Zeiten ist der Gerichtsstand Kempten. Soweit bei Klagen des Teilnehmers gegen Alpine Zeiten im Ausland für unsere Haftung dem Grunde nach deutsches Recht nicht angewendet werden sollte, findet es bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Teilnehmers Anwendung.

Für Klagen von Alpine Zeiten gegen den Teilnehmer bzw. Vertragspartner, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Kempten vereinbart.

Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorschreiben.

 

10. Veranstalter

 

Alpine Zeiten

Inhaber: Martin Doser, Staatlich geprüfter Berg- und Skiführer, Diplom- Sportwissenschaftler

Kirchgasse 8, 87527 Ofterschwang; Deutschland

Telefon: 0049/ (0)8321/ 7209627; mobil: 0049/ (0)179/ 7387540

e-mail: info@alpinezeiten.de

AGB`S Alpine Zeiten
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