Allgemeine Geschäftsbedingungen Alpine Zeiten (AGB´S)
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages zwischen dem Teilnehmer und „Alpine Zeiten“.
Sie werden vom Teilnehmer bei der Buchung anerkannt.
1. Teilnahmebedingungen
Teilnehmen kann jeder, der den in der jeweiligen Touren- oder Kursbeschreibung angegebenen Anforderungen gewachsen ist und über die entsprechende Grundausrüstung verfügt- die Touren finden bei allen Witterungsverhältnissen, die eine sinnvolle Durchführung zulassen, statt.
2. Anmeldung
Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen.
Die Anmeldung erfolgt durch den Teilnehmer, auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer. Der Teilnehmer steht für deren Vertragspflicht dann wie für seine eigenen Verpflichtungen ein, wenn er eine entsprechende, gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
Der Vertrag kommt mit der Annahme von „Alpine Zeiten“ zustande. Der Teilnehmer erhält von „Alpine Zeiten“ eine schriftliche Anmeldebestätigung. Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer den Abschluss des Vertrages verbindlich an.
3. Bezahlung
Nach Vertragsabschluss erhält der Teilnehmer eine Rechnung. Der Rechnungs-betrag muss 10 Tage vor Touren-/ Kursbeginn bei „Alpine Zeiten“ ohne nochmalige Aufforderung eingegangen sein.
Bei kurzfristiger Anmeldung, d.h. ab 10 Tagen vor Beginn der Veranstaltung, ist nach Aushändigung der Rechnung der gesamte Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung fällig. Kurzfristig buchende Teilnehmer müssen vor Beginn der Veranstaltung einen Überweisungsnachweis erbringen oder bezahlen vor Ort bar. Teilnehmer, die zwischen dem 10. und dem letzten Tag vor Beginn der Veranstaltung den Restbetrag überwiesen haben, unterliegen derselben Regelung.
Es empfiehlt sich der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
4. Leistungen von Alpine Zeiten
Die von „Alpine Zeiten“ erbrachten Leistungen beschränken sich auf die- auf unserer Website- bei der jeweiligen Veranstaltung unter „Leistungen von Alpine Zeiten“
ausgeschriebenen Leistungen. Sie umfassen in der Regel die Führung/ Ausbildung, die Organisation der Veranstaltung und die ausgeschriebene Leihausrüstung.
Leihausrüstung kann von „Alpine Zeiten“ zur Verfügung gestellt werden. Für benötigte Leihausrüstung, die nicht unter „Leistungen von Alpine Zeiten“ aufgeführt ist, werden zusätzlich zum
ausgeschriebenen Touren-bzw. Kurspreis Leihgebühren fällig. Bei Verlust bzw. Defekt der Leihausrüstung trägt der Teilnehmer die Kosten für die Wiederbeschaffung.
Für Unterkunft, Verpflegung und eventuell anfallende Sonderleistungen (Transfers, Seilbahnkosten etc.) muss der Teilnehmer selbst aufkommen.
5. Fremdleistungen
Fremdleistung des *** Hotels "Landhaus Schmid" bzgl. Übernachtung inklusive Frühstück
5.1 Das auf der Website von „Alpine Zeiten“ einsehbare, externe und optionale Angebot bzgl. Übernachtung inklusive Frühstück im *** Hotel "Landhaus Schmid" ist nicht
Teil der Leistungen von „Alpine Zeiten“.
Hierbei handelt es sich um eine Fremdleistung des *** Hotels "Landhaus Schmid".
Diese Fremdleistung ist unter Vorbehalt verfügbar.
5.2 Sollte der Teilnehmer die Fremdleistung bezüglich Übernachtung inklusive Frühstück wählen, so kommt- im Falle der Verfügbarkeit- der die Hotelbuchung betreffende
Vertrag ausschließlich zwischen Ihm und dem *** Hotel "Landhaus Schmid" zustande.
5.3 Zur Abwicklung der Hotelbuchung werden die persönlichen Daten des Teilnehmers durch „Alpine Zeiten“ an das *** Hotel "Landhaus Schmid“ übermittelt.
Der Teilnehmer erhält dann die- die Hotelbuchung betreffende- Rückmeldung in jedem Falle vom *** Hotel "Landhaus Schmid“:
Im Falle der Nichtverfügbarkeit wird er vom *** Hotel "Landhaus Schmid" darüber informiert.
Im Falle der Verfügbarkeit erhält er vom *** Hotel "Landhaus Schmid" seine Hotel- Buchungsunterlagen.
5.4 Der vom *** Hotel "Landhaus Schmid“ angebotene Kooperationspreis für Übernachtung inklusive Frühstück gilt nur in Verbindung mit der Buchung einer Tour, eines Kurses bzw. Events bei „Alpine Zeiten“, nur für die Dauer dieser Veranstaltung und nur in Verbindung mit einer Mindestaufenthaltsdauer von 2 Nächten.
5.5 Im Rahmen seiner Onlinebuchung erkennt der Teilnehmer durch das Anklicken eines der Kontrollkästchen „Übernachtung inklusive Frühstück gewünscht“ die hierfür geltenden, unter 5.1 – 5.4 beschriebenen, Rahmenbedingungen an.
6. Rücktritt durch den Teilnehmer
Der Teilnehmer kann vor Beginn der Veranstaltung jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Hierfür ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei „Alpine Zeiten“ entscheidend. Aus Gründen der Beweissicherung wird dem Teilnehmer empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Im Falle des Rücktritts kann „Alpine Zeiten“ eine Entschädigung verlangen, die wie folgt pauschal festgelegt ist:
- Bis 30 Tage vor Touren-/ Kursbeginn: 10 % des Touren-/ Kurspreises
- vom 29. bis 15. Tag vor Touren-/ Kursbeginn: 40 % des Touren-/ Kurspreises
- vom 14. bis 1. Tag vor Touren-/ Kursbeginn: 70 % des Touren-/ Kurspreises
- am Tag des Touren- oder Kursbeginns sowie bei Nichtantritt: 100% des Touren-/ Kurspreises
Dem Teilnehmer ist der Nachweis gestattet, dass „Alpine Zeiten“ kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
„Alpine Zeiten“ ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
7. Rücktritt durch Alpine Zeiten
In folgenden Fällen kann „Alpine Zeiten“ vor Antritt der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Tour/ des Kurses den Verlauf ändern bzw. kündigen.
Wenn für die Veranstaltung die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird darf „Alpine Zeiten“ bis spätestens 14 Tage vor Beginn vom Vertrag zurücktreten.
Der Teilnehmer erhält in diesem Fall sämtliche bis dahin an „Alpine Zeiten“ geleisteten Zahlungen umgehend zurück.
Sollte der Bergführer von „Alpine Zeiten“ feststellen, dass die geforderten Voraussetzungen von einem Teilnehmer nicht erreicht werden und dadurch die geplante Durchführung der Tour/ des Kurses gefährdet ist oder sogar eine Gefährdung der anderen Teilnehmer entsteht, so ist er ohne Einhaltung einer Frist dazu berechtigt, eine Kündigung bzw. eine Programmänderung auszusprechen.
Erfordern oben genannte Umstände den Abbruch der Veranstaltung durch „Alpine Zeiten“, so ist das Bergführerhonorar in voller Höhe fällig.
Gleiches Prozedere gilt bei vorzeitigem Abbruch einer Veranstaltung durch den Teilnehmer.
Auch wenn der Teilnehmer ein dem Können angepasstes Alternativprogramm ablehnt gilt diese Regelung.
Fremdleistungen, die nicht mehr storniert werden können, werden in voller Höhe fällig.
Anspruch auf Schadensersatz von Seiten des Teilnehmers besteht nicht.
Dem Bergführer von „Alpine Zeiten“ bleibt es vorbehalten, wegen Umständen, die weder vorhersehbar noch beeinflussbar sind (z.B. Witterung, Lawinengefahr) aus Sicherheitsgründen Änderungen vom geplanten Touren-/ Kursverlauf vorzunehmen bzw. die Tour/ den Kurs abzubrechen.
8. Haftungsbeschränkung
Die vertragliche Haftung von „Alpine Zeiten“ für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Touren-/ Kurspreis beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit „Alpine Zeiten“ für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Die deliktische Haftung von „Alpine Zeiten“ für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Touren-/ Kurspreis beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der
Beschränkung unberührt.
Die genannte Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Teilnehmer und Tour/ Kurs.
„Alpine Zeiten“ haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im
Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Unterkunft, Transfers, Seilbahnfahrten), wenn diese Leistungen in der Touren-/ Kursbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Teilnehmer erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von „Alpine Zeiten“ sind.
9. Versicherungen
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, einer Auslandskrankenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung von Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit.
10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für Klagen des Teilnehmers gegen „Alpine Zeiten“ ist der Gerichtsstand Kempten. Soweit bei Klagen des Teilnehmers gegen „Alpine Zeiten“ im Ausland für unsere Haftung dem Grunde nach deutsches Recht nicht angewendet werden sollte, findet es bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Teilnehmers, Anwendung.
Für Klagen von „Alpine Zeiten“ gegen den Teilnehmer bzw. Vertragspartner, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Kempten vereinbart.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorschreiben.
11. Veranstalter
„Alpine Zeiten“
Inhaber: Martin Doser, Staatlich geprüfter Berg- und Skiführer, Diplom- Sportwissenschaftler
Kirchgasse 8, 87527 Ofterschwang; Deutschland
Telefon: 0049/ (0)8321/ 7209627; mobil: 0049/ (0)179/ 7387540
e-mail: info@alpinezeiten.de